#DGSVO – oder #DSGVO – oder was?

#DGSVO war 2018 ein beliebter Hashtag. Das war aber keine Abkürzung für Deutsche Gebärdensprache-Verordnung (die gibt es unter dieser Bezeichnung nämlich nicht), sondern ein Buchstabendreher für DSGVO. Aber DGS ist zumindest für mich (und viele andere) eine so vertraute Buchstabenfolge, dass sich das automatisch ergab.

Beim A-Tag 2018 in Wien, einer immer wieder sehr interessanten Tagung zum Thema Barrierefreiheit (bzw. Accessibility, daher „A-Tag“) in den Medien, gab es einen Vortrag über ein neues Projekt für die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS), nämlich ÖGSplus. Das ist, grob gesprochen, das Pendant zu Leichter Sprache (in Österreich auch Leicht(er) Lesen genannt) in der geschriebenen Sprache. (Leichte Sprache ist übrigens nicht dasselbe wie Einfache Sprache, aber dazu ein andermal.)

Da die Grammatik der Gebärdensprache auf anderen Prinzipien basiert als die der gesprochenen Sprache, sind auch die Regeln andere, aber die Leitlinie ist dieselbe: leicht verständliche Sprache verwenden (also nicht wie ich in diesem Blogbeitrag), so dass auch Menschen, die die jeweilige Sprache nicht perfekt beherrschen, die Inhalte verstehen können. Das können Menschen mit kognitiven Einschränkungen sein, Menschen mit einer anderen Muttersprache, müde Menschen …

In anderen Gebärdensprachen gibt es so etwas noch nicht – jedenfalls soweit wir wissen. In Frankfurt am Main wird zwar an einigen Schulen das Konzept der Bildergebärden eingesetzt. Dieses Konzept ist aber etwas anders, weil es zum Teil auch auf der Lautsprache basiert, denn die Kinder sind größtenteils hörgeschädigt, aber nicht gehörlos.

Es gibt also verschiedenste Arten und Weisen, mit Laut- und Gebärdensprache umzugehen – wesentlich ist dabei die Zielgruppe. Und die besteht aus Menschen – man sollte nicht vergessen, dass Kommunikation das Ziel der meisten Sprachäußerungen ist.

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